70173 Stuttgart
Rechtsextremismus in der Bundesrepublik
Deutschland
Veröffentlichung des Landesamts
für Verfassungsschutz -
Stand August 1996
nach Erscheinen dieses Berichtes des Landesamts
für Verfassungsschutz bemerkte ich neben anderen Falschaussagen auf
Seite 17, Absatz 6.3.1 ab Zeile 7 bis Zeile 17 die Darstellung eines
mich als Vorsitzender des Kreisverbands Ludwigsburg der Republikaner betreffenden
Vorganges.
Ich habe es bisher bewußt unterlassen,
dagegen Einspruch zu erheben.
Eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Heiler
in der Plenarsitzung vom 20. März und ein Gespräch mit Herrn
Abgeordneten Birzele am gleichen Tag veranlaßt mich, dies hiermit
zu tun.
Falsch ist die Aussage
"Seit Dezember 1992 werden die Partei und ....
von den Verfassungsschutzbehörden .... beobachtet. ..."
Richtig ist:
Schon seit 1989 bekam ich als Kreisvorsitzender
Hinweise, daß Beauftragte des Verfassungsschutzes als Sympathisanten
und Mitglieder meines Kreisverbandes agierten. Der Anfangsverdacht richtete
sich auf Personen, die sich durch besonders aggressives Verhalten und durch
entsprechende Wortwahl (Kanaken, Pack) auszeichneten. In einem
- wegen Rücksicht auf die Betroffenen von mir nicht beweisbaren -
Fall wurde gar mit erpresserischen Methoden versucht, die Mitarbeit als
Informant und Spitzel des Verfassungsschutzes zu erzwingen.
Falsch ist die Aussage
".... tatsächliche Anhaltspunkte für
eine verfassungsfeindliche Haltung der REP. Diese Entscheidung wurde in
einem Flugblatt des Kreisverbandes Ludwigsburg als durchaus vergleichbar
mit den Schauprozessen unter Stalin ..." und weiter bis Ende der
Zeile 17.
Richtig ist:
Ein solches Flugblatt hat es nie gegeben, denn
als "Flugblatt" wird eine öffentlich verteilte Drucksache bezeichnet.
Dagegen hat es in meinem Kreisverband eine "Spitzelsuchaktion" gegeben.
Das Ziel war, die Vermutung zu bestätigen
oder zu widerlegen, daß eines oder mehrere Mitglieder des Kreisverbands
und/oder regelmäßig an Versammlungen teilnehmende Gäste
in Wahrheit Beauftragte des Verfassungsschutzes sind.
Es darf in einer Demokratie nicht vorkommen, daß wegen falscher und unkorrekter Berichte von Beauftragten des Verfassungsschutzes nach der Vorgabe „für gute Berichte gibt es vom Verfassungsschutz gutes Geld" (Aussage von Beamten des Verfassungsschutzes bei dem Versuch einer Anwerbung) das Opfer - also der Beobachtete - zum Täter gemacht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Krisch MdL